Allgemeine Einkaufsbedingungen

  • Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Jachtcentrale: der Handelsname von Floris Watersport B.V. eingetragen bei der Handelskammer unter Aktenzeichen: 50126040 mit Sitz in: Scharlo 8, 5165 NG Waspik, dessen Handelsname auf den An- und Verkauf von Schiffen oder Schiffsteilen im gehobenen Segment abzielt.

Verkäufer: die natürliche oder juristische Person, die mit Jachtcentrale einen Vertrag über ein Schiff oder einen Teil eines Schiffes abschließt.

Schiff: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen, einschließlich seiner Ausrüstung und seines Inventars, sowie ein im Bau befindlicher Schiffsrumpf oder ein Schiff.

Elektronisch: per E-Mail, Telefon oder Website.

Alle Gefäße und/oder Teile werden, sofern nicht anders vereinbart, als Margenware angeboten.

  • Artikel 2: Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für jedes Gebot und jeden Kaufvertrag für Schiffe oder Teile davon, einschließlich Außenbord- und Innenbordmotoren.

Der niederländische Text dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ist der verbindliche Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

  • Artikel 3: Angebot und Probesegeln

Alle Gefäße und/oder Teile werden als Margenware eingekauft, sofern nicht anders vereinbart.

Wenn der Verkäufer Jachtcentrale ein Angebot unterbreitet, hat Jachtcentrale vierundzwanzig Stunden Zeit, dieses Angebot anzunehmen, es sei denn, es wird eine andere Frist vereinbart.

Jachtcentrale hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr eine Probefahrt mit dem Schiff zu machen.

Der Verkäufer garantiert, dass er berechtigt ist, das Schiff und/oder die Teile zu verkaufen. Jachtcentrale wird die gesamte Kommunikation über den Verkäufer arrangieren.

Der Verkäufer übergibt das Schiff in vorbehaltlosem Eigentum, frei von Hypotheken und Pfändungen und Eintragungen davon und frei von Schulden und/oder Verpflichtungen jeglicher Art, einschließlich Hafenschulden. Der Verkäufer stellt Jachtcentrale von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

  • Artikel 4: der Kaufvertrag

Der Kaufvertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande.

Der Kaufvertrag wird schriftlich oder elektronisch protokolliert. Der Kaufvertrag wird mit diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen erstellt.

Alle Werftschiffe nach 1997 müssen eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung haben. Fehlt diese, wird Jachtcentrale die Kosten für eine Beantragung hierfür vom Kaufpreis abziehen. Außerdem muss eine Umsatzsteuererklärung vorliegen.

Schnelle Motorboote, also alle Fahrzeuge, die schneller als 20 km/h fahren können, müssen beim RDW angemeldet werden.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages wird das Schiff von Jachtcentrale versichert.

Jachtcentrale übernimmt den Transport des Schiffes auf eigene Kosten und Gefahr.

Jachtcentrale kauft das Schiff und die Teile im damaligen Zustand. Jachtcentrale ist verpflichtet, die Qualität und den Zustand des gesamten Schiffes und/oder eines Teils davon zu untersuchen. Zu diesem Zweck wird der Verkäufer der Jachtcentrale alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und alle Fragen nach Treu und Glauben beantworten.

  • Artikel 5: Eigentumsvorbehalt und Zahlung

Der Verkäufer wird keinen Eigentumsvorbehalt gegenüber Jachtcentrale geltend machen.

Jachtcentrale kann als Kaufbestätigung eine Anzahlung leisten. Nachdem die Anzahlung geleistet wurde, ist der Kauf unwiderruflich.

Sofern nicht anders vereinbart, leistet Jachtcentrale Zahlungen per Bank innerhalb von 48 Stunden.

  • Artikel 6: Stornierung

Für den Fall, dass der Verkäufer den Verkauf storniert, nachdem das Angebot von Jachtcentrale angenommen wurde, ist Jachtcentrale berechtigt, dem Verkäufer eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

  • Artikel 7: Höhere Gewalt und anwendbares Recht

Für den Fall, dass Jachtcentrale oder der Verkäufer seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen können, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.

Jachtcentrum und der Verkäufer werden sich so schnell wie möglich über eine (mögliche) Situation höherer Gewalt informieren.

Im Falle höherer Gewalt hat der Verkäufer keinen Anspruch auf (Schadens-) Ersatz.

Auf diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen und alle mit Jachtcentrale geschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.