Allgemeine Verkaufsvereinbarungen

  • Artikel 1: Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Jachtcentrale: der Handelsname von Floris Watersport B.V. eingetragen bei der Handelskammer unter Aktenzeichen: 50126040 mit Sitz in: Scharlo 8, 5165 NG Waspik, dessen Handelsname auf den An- und Verkauf von Schiffen oder Schiffsteilen im gehobenen Segment abzielt.

Käufer: die natürliche oder juristische Person, die mit Jachtcentrale einen Vertrag über ein Schiff oder einen Teil eines Schiffes abschließt.

Schiff: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen, einschließlich seiner Ausrüstung und seines Inventars, sowie ein im Bau befindlicher Schiffsrumpf oder ein Schiff.

Elektronisch: per E-Mail, Telefon oder Website.

Alle Gefäße und/oder Teile werden, sofern nicht anders vereinbart, als Margenware angeboten.

  • Artikel 2: Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag über den Verkauf von Wasserfahrzeugen oder Teilen davon, einschließlich Außenbord- und Innenbordmotoren.

Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der verbindliche Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Artikel 3: Angebot und Probesegeln

Wenn der Käufer Jachtcentrale ein Angebot unterbreitet, hat Jachtcentrale vierundzwanzig Stunden Zeit, dieses Angebot anzunehmen, es sei denn, es wird eine andere Frist vereinbart.

Der Käufer hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr eine Probefahrt mit dem Schiff zu machen. Der Käufer und die Personen, die mit ihm eine Probefahrt machen, müssen ausreichend gut schwimmen können, ist dies nicht der Fall, muss eine Schwimmweste getragen werden.

Für den Fall, dass es sich bei dem Schiff, mit dem eine Probefahrt durchgeführt wird, um ein Schiff handelt, für das ein gesetzlicher Segelschein erforderlich ist, wird der Käufer sein Zeugnis vor der Probefahrt bei Jachtcentrale einreichen.

Während der Probefahrt haftet der Käufer in vollem Umfang für während der Probefahrt entstandene Schäden am Wasserfahrzeug und während der Probefahrt Dritten zugefügte Schäden.

  • Artikel 4: die Vereinbarung

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande.

Die Vereinbarung wird schriftlich oder elektronisch festgehalten. Der Vertrag kommt mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

Im Vertrag kann vereinbart werden, dass Jachtcentrale das Schiff ggf. gegen Entgelt zum neuen Liegeplatz fährt. Dies geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers, der Käufer muss das Schiff vor dem Auslaufen ausreichend versichern.

Im Vertrag kann vereinbart werden, dass Jachtcentrale das Schiff per LKW zum vereinbarten Ort transportiert, ggf. gegen Entgelt. Dies geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers, der Käufer muss das Schiff vor dem Transport ausreichend versichern.

  • Artikel 5: Gewährleistung

Gefäße und Teile werden im damaligen Zustand eingekauft. Der Käufer ist verpflichtet, die Qualität und den Zustand des gesamten Wasserfahrzeugs und/oder eines Teils davon zu untersuchen. Diese Untersuchungspflicht umfasst auch die an Bord befindliche Elektronik.

Gefäße und Teile werden ohne Gewährleistung verkauft, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und im Vertrag schriftlich niedergelegt. Diese Garantie beschränkt sich auf eine „Haussegelgarantie“, was bedeutet, dass das Schiff mindestens alle technischen Anforderungen erfüllt, um vom Käufer zum neuen Liegeplatz innerhalb der Niederlande gesegelt werden zu können. Eine andere Garantie kann nicht vereinbart werden.

Die Huisvaar-Garantie gilt nur für den unteren Rumpf und den Antrieb. Jachtcentrale repariert den Mangel, ersetzt defekte Teile oder nimmt das Schiff zum Kaufpreis zurück.

Die Garantie erlischt, wenn; a: Arbeiten oder Änderungen am Schiff und/oder Teilen vorgenommen wurden, b: der Käufer Jachtcentrale nicht unverzüglich nach Entdeckung des Mangels benachrichtigt, c: Jachtcentrale keine Gelegenheit erhält, den Mangel zu beheben.

Bei Katastrophen während des ersten Segeltörns mit einem Schiff muss der Käufer das Schiff an einem sicheren Ort, vorzugsweise in einem Hafen, festmachen, damit Jachtcentrale die Möglichkeit hat, die Ursache zu untersuchen und möglicherweise zu reparieren.

Jachtcentrale haftet niemals für Schäden oder Folgeschäden, die durch Bakterien oder andere Verschmutzungen im Kraftstofftank entstanden sind.

  • Artikel 6: Eigentumsvorbehalt und Zahlung

Das Schiff und/oder die Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Jachtcentrale.

Im Falle der Annahme des Angebots leistet der Käufer innerhalb von vierundzwanzig Stunden eine Anzahlung, um die Reservierung des Schiffes und/oder der Teile für den Käufer zu erstatten.

Der Restbetrag wird bezahlt, bevor das Schiff und/oder die Teile an Bord genommen werden, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen, sofern im Vertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für den Fall, dass der Restbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, hat Jachtcentrale die Möglichkeit, das Schiff und/oder die Teile anderen Interessenten anzubieten. In diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

Der Käufer stellt sicher, dass das Schiff ab dem Zeitpunkt der Zahlung versichert ist.

Im Falle einer Barzahlung von 10.000 € oder mehr ist Jachtcentrale gemäß Wwft verpflichtet, den Käufer und die Herkunft des Geldes zu untersuchen. Hierfür ist eine Kopie des Identitätsnachweises des Käufers erforderlich. Alle Details über die Vereinbarung und den Käufer werden dann im Falle einer Barzahlung über 20.000 € an die FIU-Niederlande gemeldet.

  • Artikel 7: Löschung und Speicherung

Im Falle einer Stornierung des Kaufs eines Schiffes und/oder von Teilen ist Jachtcentrale berechtigt, den gezahlten Betrag einzubehalten.

Der Käufer hat die Möglichkeit, das Schiff bis zu vierzehn Kalendertage nach Vertragsschluss bei Jachtcentrale zu lagern. Es ist nicht gestattet, den Schuppen als Liegeplatz zu benutzen, was bedeutet, dass mit dem Schiff keine Vergnügungsfahrten unternommen werden können, oder Arbeiten auf dem Schiff durchgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Lagerung eines Wasserfahrzeugs bei Jachtcentrale erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dafür muss das Schiff versichert sein.

Wenn es dem Käufer nicht möglich ist, innerhalb von vierzehn Kalendertagen einen Liegeplatz für das Schiff zu organisieren, kann die Lagerung bei Jachtcentrale verlängert werden. Hierfür gilt ein Preis von 1,00 € pro laufendem Meter und Tag. Die Parkgebühr ist wöchentlich im Voraus zu entrichten.

  • Artikel 8: Höhere Gewalt und anwendbares Recht

Für den Fall, dass Jachtcentrale oder der Käufer seinen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht nachkommen können, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt ausgesetzt.

Jachtcentrale und der Käufer werden sich so schnell wie möglich gegenseitig über eine (mögliche) Situation höherer Gewalt informieren.

Im Falle höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf (Schadens-) Ersatz.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle mit Jachtcentrale geschlossenen Verträge gilt niederländisches Recht.